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Überschreitung: km/h
(Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)
Tatort: geschlossener Ortschaften
Fahrzeugart:
Probezeit:



Geschwindigkeit: km/h
Wertebereich: 1..300 km/h
Abstand: Meter
Wertebereich: 1..150 Meter
Probezeit:




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> Abstandsmessung auch zur Tempomessung?
Geschrieben von querys - 19.11.2025 08:58 - 3 Kommentar(e)
Hallo zusammen,
heute morgen bin ich an einer Abstandsmessung vorbeigekommen. Es war ziemlich leer und die Geschwindigeit auf 120 km/h begrenzt. Ich bin etwas über 120 km/h laut Tacho schnell gewesen.
Ich bin in dem Bereich der Kontrolle von einem deutlich schnelleren Fahrzeug überholt worden.

Jetzt die Frage: Wird bei der Abstandsmessung auch rein die Geschwindigkeit gemessen ohne Abstandsverstoß, also quasi wie ein "normaler" Blitzer?

Würde mich interessieren :-)
102 mal gelesen - letzter Kommentar von querys   

> Verwarnung - Umdeutung von Parken zu Halten
Geschrieben von Zufall12345111 - 18.11.2025 23:53 - 8 Kommentar(e)
Hi,

es geht um die Änderung eines Tatvorwurfs, und ob das zulässig ist.

1. Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung
Amt: Anzeige und Verwarnung wegen verbotswidrigem Parken auf dem Gehweg (Foto durch Zeugen).
55 € Verwarnungsgeld.

- Dem habe ich widersprochen, da ich nur 10 Sekunden gehalten haben um eine Trinkflasche für meine 1-Jährige Tochter aus dem Auto zu holen.


2. Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung
Amt: Meine Schilderung sei egal, da beides nicht erlaubt.
55 € Verwarnungsgeld.

- Akteneinsicht um Beweisfoto zu sehen
Fahrerbereich war geschwärzt, durch einen Software-Glitch habe ich aber gesehen, dass man mich entweder beim Aus-Oder Einsteigen fotografiert hat. Anders war es auch gar nicht möglich, da der Vorgang so kurz war. (Weit und breit keine Fußgänger, keine Autos, extra breiter Gehweg - alles klar zu sehen).
- Das Amt hat dann auch schon direkt vor Ort gefragt, ob die Verwarnung auf "ordnungswidriges Halten" gehändert werden soll. Habe ich verneint.

- Erneuter Widerspruch, gleiche Schilderung wie am Anfang, diesmal mit Hinweis auf das Beweisfoto.

3. Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung
Amt: Aufgrund meiner Angaben wurde der Tatvorwurf geändert.
Verbotswidriges halten auf dem Gehweg.
50 € Verwarnungsgeld

Jetzt meine Frage, darf das Amt den Tatvorwuf ändern?

Danke
Viele Grüße


228 mal gelesen - letzter Kommentar von Spidersangel   

> grrüne Verkehrsschilder - Gültigkeit
Geschrieben von MisterOJ - 17.11.2025 08:28 - 6 Kommentar(e)
Hallo Experten,

kürzlich habe ich hier eine mit grünen Schildern beschilderte Wohnstraße gesehen.

Mit 'grün' meine ich übliche StVO-Schildeer (Z250, Z220, Z283) - bei denen statt der üblichen Farbe 'rot' nun die Farbe 'grün' verwendet wurde.
(ich hab sowas auch schonmal mit 'blauen' Schildern [Link] gesehen)

...offenbar eine Privatstraße...

Nur: wo steht in der StVO (oder VwV-StVO), dass solche Verkehrszeichen gültig sind?



OJ
351 mal gelesen - letzter Kommentar von mir   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.11.2025 - 15:08